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Medizinische Versorgung

Der Gesetzgeber bezeichnet die medizinische Versorgung als Behandlungspflege und definiert sie als:

„Maßnahmen der ärztlichen Behandlung, die dazu dienen, Krankheiten zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern und die üblicherweise an Pflegefachkräfte/ Pflegekräfte delegiert werden können.“

Die medizinische Versorgung umfasst alle Tätigkeiten, die laut Sozialgesetzbuch (SGB V) auf ärztliche Anordnung hin von Pflegekräften aus der Gesundheits- und Altenpflege durchgeführt werden. Sie dient als Ergänzung der ärztlichen Behandlung und gehört zu den Leistungen der 
Krankenversicherung. 

Sie wird also von Ihrer Krankenkasse bezahlt. Leistungen, die darunter fallen sind beispielsweise:

  • Insulininjektionen, s. c./ i. m. Injektionen, Infusionen
  • Medikamenten richten und verabreichen
  • Blutdruck-, Puls- und Blutzuckermessung
  • Kompressionstherapie (Kompressionsstrümpfe und -verbände)
  • Wundversorgung und Verbandswechsel
  • Dekubitus Behandlung
  • Katheterisierung, Stoma- und Port-Versorgung 

Wann ist eine Behandlungspflege notwendig? Im Krankenhaus wird jeder Patient rund um die Uhr medizinisch überwacht und versorgt. Aber auch zu Hause und im Pflegeheim brauchen pflegebedürftige Kunden oft eine medizinische Versorgung. 

Ebenso wie ein Arzt Medikamente verschreiben kann, kann er auch eine medizinische Versorgung bzw. Behandlungspflege bei einem Pflegekunden verordnen. Wohnt der Pflegekunde noch in der eigenen Wohnung, kommt die Pflegekraft ins Haus.

Kontaktieren Sie uns, wir sind für Sie da!

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