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Grundpflegerische Versorgung

Unter grundpflegerischer Versorgung versteht man die Unterstützung, die teilweise oder vollständige Durchführung, die Beaufsichtigung sowie die Anleitung bei den Verrichtungen des täglichen Lebens von pflegebedürftigen Personen.

Die Grundpflege beinhaltet alle Tätigkeiten, die eine grundlegende Versorgung des pflegebedürftigen Menschen gewährleisten. Die Grundpflege kann vorübergehend oder dauerhaft erfolgen. Sie gehört zu den Leistungen der Pflegeversicherung und wird im Rahmen des Pflegegrades bis zu einer gewissen Summe durch die Pflegekasse bezahlt.

Diese Grundpflege umfasst Hilfe und Unterstützung bei regelmäßigen und wiederkehrenden Aufgaben im Alltag, wie beispielsweise

  • Ganzkörperpflege, Teilkörperpflege
  • Haarwäsche, Zahnpflege, Rasur etc.
  • An- und Auskleiden
  • Hilfe bei der Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme
  • Mobilisierung/Lagern/Betten
  • Unterstützung bei Toilettengängen
  • Inkontinenzversorgung 

Sie hatten einen medizinischen Eingriff und benötigen Unterstützung bei der Grundpflege oder im Haushalt? Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung können auch Leistungen der Krankenversicherung sein, nämlich im Rahmen der Krankenhausvermeidungspflege nach §37 Abs. 1 SGB V, auch wenn Sie keine Pflegebedürftigkeit vorweisen! Fragen Sie uns

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